"als ich kürzlich durch nürnbergs straßen zog" - alter Schönredner und Fremdfedernschmücker!!! Den Laden hab ich dir gezeigt, als wir dran vorbeigefahren sind! Ts ts ts.......
mein werter herr bruder, mir war nicht bewußt, daß es einen visuellen urheberschutz vom betrachten öffentlicher ladenfenster gibt. ich bekenne mich hiermit öffentlich nach §7 urhebergesetz schuldig und erkenne meinen bruder als schöpfer des gesehenen werkes an. welche strafe wird denn angesetzt auf den tatbestand des erneuten anblickens öffentlicher lokalitäten?
visueller ur-seher-schutz