also im weitesten kann ich mich ihnen da anschliessen herr axel, nur in einem punkt irgendwie nicht ganz so recht.
"es darf nicht sein, dass das tötungsmotiv bei der tat eines mörders eine rolle spielen darf wenn es um die haftentlassung geht."
das sehe ich anders. also einerseits denke ich, dass es im falle der raf leute keine rolle spielt. aber allgemein kann man das so nicht sagen. wenn ein tatmotiv vorlag, welches die wahrscheinlichkeit einer wiederholung der tat nahelegt, dann finde ich es sehr wohl gerechtfertigt zumindest auf eine frühere haftentlassung zu verzichten. ein anderes mittel hat man da ja nun nicht. dabei geht es dann ja auch eher um verbrechensprävention als um strafe für die bereits begangene tat.
wie sie bereits erwähnten wird dies ja in manchen fallen dann durch möglichkeiten wie sicherheitsverwahrung praktiziert. was aber in genau diesen fällen vermutlich nicht nötig wäre, würde man die entsprechenden personen zu ihrer eigenen sicherheit schlicht einer gewissen sache berauben. eine radikale einstellung zu diesem thema, ja. aber unter umständen würde es diesen menschen sogar so besser gehen. lebenslang verwahrt zu sein und trotzdem gedanken an neue taten im kopf ist mit sicherheit quälender als der grundlage für diese taten beraubt zu sein. so, aber nun schluss damit, denn das ist ja eigentlich nicht das thema hier.
ich frage mich immer, wie ich gehandelt hätte, wäre ich damals dabei gewesen. ich möchte nicht aussschliessen, dass ich durchaus mit diesen menschen sympathisiert hätte. aber das ist im nachhinein schwer zu sagen, weil die zur beurteilung bestehende gesamtsituation einfach eine ganz andere ist.
meiner meinung nach sollte über eine vorzeitige entlassung genau dann entschieden werden, wenn festesteht, ob eine wiederholung der tat als möglich oder eben als ausgeschlossen gilt. in sachen raf ist eine wiederholungstat wohl gänzlich ausgeschlossen. was deine idee mit der bestrafung von sexualverbrechern angeht, so bin ich ein wenig zwiespältig, da das doch sehr in richtung folter geht, die ich abgrundtief verabscheue. die frage nach meinem verhalten in den zeiten des deutschen herbstes stelle ich mir auch oft und kann sie bis heute nicht wirklich beantworten. doch meine ich, dass die bestehende gesamtsituation sich in unserem land nicht wirklich verändert hat.
"es darf nicht sein, dass das tötungsmotiv bei der tat eines mörders eine rolle spielen darf wenn es um die haftentlassung geht."
das sehe ich anders. also einerseits denke ich, dass es im falle der raf leute keine rolle spielt. aber allgemein kann man das so nicht sagen. wenn ein tatmotiv vorlag, welches die wahrscheinlichkeit einer wiederholung der tat nahelegt, dann finde ich es sehr wohl gerechtfertigt zumindest auf eine frühere haftentlassung zu verzichten. ein anderes mittel hat man da ja nun nicht. dabei geht es dann ja auch eher um verbrechensprävention als um strafe für die bereits begangene tat.
wie sie bereits erwähnten wird dies ja in manchen fallen dann durch möglichkeiten wie sicherheitsverwahrung praktiziert. was aber in genau diesen fällen vermutlich nicht nötig wäre, würde man die entsprechenden personen zu ihrer eigenen sicherheit schlicht einer gewissen sache berauben. eine radikale einstellung zu diesem thema, ja. aber unter umständen würde es diesen menschen sogar so besser gehen. lebenslang verwahrt zu sein und trotzdem gedanken an neue taten im kopf ist mit sicherheit quälender als der grundlage für diese taten beraubt zu sein. so, aber nun schluss damit, denn das ist ja eigentlich nicht das thema hier.
ich frage mich immer, wie ich gehandelt hätte, wäre ich damals dabei gewesen. ich möchte nicht aussschliessen, dass ich durchaus mit diesen menschen sympathisiert hätte. aber das ist im nachhinein schwer zu sagen, weil die zur beurteilung bestehende gesamtsituation einfach eine ganz andere ist.