bloggediblog (Gast) - 28. Februar, 12:21

Die Entscheidung die die Richter zu treffen hatten, war die, ob es eine Gefährdung der Allgemeinheit darstellt, wenn man Frau Mohnhaupt jetzt, nach absitzen der ihr auferlegten Mindeststrafe (24 Jahre) auf Bewährung entlässt, oder nicht ... und sie entschieden, dass von ihr keine Gefahr mehr ausgeht.
Ob sie bereut oder nicht, spielt für diese Entscheidung (leider) keine Rolle ... auch das Motiv der Tat ist nicht ausschlaggebend (für die entscheidung zur Haftentlassung). Und so hat der verurteilte Sexualstraftäter das selbe recht zur Prüfung auf vorzeitige Haftentlassung, wie der Vater der den Mörder seiner Tochter tötet ... ob das nun gut ist, oder nicht, weiß ich nicht, aber vor dem Gesetz sind (sollten sein) alle gleich und das find ich mit Sicherheit gut !

was die RAF angeht ... manchmal scheint es notwendig das bestehende System mit Gewalt zu ändern (sogar das Grundgesetz sieht eine solche Handlungsweise zum Schutz des selbigen vor (Artikel 20, Absatz 4)) und in manchen Fällen hatte dies auch Erfolg, aber erstens besteht ein Unterschied zwischen einem Bürgerkrieg, der anfangs mit terroristischen Mitteln geführt wird, und dem reinen Terror, der nicht im Interresse einer Mehrheit der Bevölkerung agiert ... und zum anderen gibt es immer andere Mittel - Indien ist auch unabhängig (von Großbritanien), ganz (nahezu) ohne dass von Seiten der "Rebellen" zu terroristischen Mitteln gegriffen wurde.

herr axel (Gast) - 28. Februar, 19:51

ich denke nicht, dass reue die entscheidung über eine entlassung nach der festgesetzten mindeststrafe wirklich beeinflussen muss. sowohl monhaupt als auch klar haben meiner meinung nach immer noch das gute recht, ihre taten für richtig zu halten. entscheidend ist, ob eine wiederholungstat ausgeschlossen werden kann. natürlich halte ich terrorismus nicht für die lösung landesinnerer probleme, doch welche mittel hat unser volk denn, dem staat die zähne zu zeigen, ohne dafür in die kriminalität abrutschen zu müssen?

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