Dienstag, 23. Januar 2007

gnade vor unrecht

die beiden ex-raf-terroristen brigitte mohnhaupt und christian klar haben in zwei verschiedenen verfahren ihre haftfreilassung beantragt. beide waren im november 1982 wegen der morde am damaligen arbeitgeberpräsidenten hanns-martin schleyer, an generalbundesanwalt siegfried buback und an dem bankier jürgen ponto zu fünf mal lebenslang verurteilt. beide galten bis zu ihrer festnahme als köpfe der „zweiten generation“ der roten armee fraktion (raf). mohnhaupt sitzt zurzeit im bayerischen aichach, klar im baden-württembergischen bruchsal im gefängnis. der senat hatte mohnhaupts mindeststrafe auf 24 jahre, klars auf 26 jahre festgesetzt.

die anträge auf haftentlassung sind alles andere als etwas besonderes, sie sind üblich. unzählige andere terroristen sind bereits auf bewährung entlassen oder gar begnadigt worden. sowohl politiker aus dem regierungslager als auch die opposition setzen sich für die freilassung von mohnhaupt und klar ein. sogar die bundesanwaltschaft, einst selbst ziel eines raf-anschlags, hat die vorzeitige haftentlassung auf bewährung empfohlen. das zeugt von charakter.

nur die csu spricht sich als bislang einzige regierungspartei strikt und vehement gegen die freilassung der ehemaligen raf-mitglieder aus. „eine freilassung der beiden wegen mordes seit mehr als 20 jahren inhaftierten früheren mitglieder der linksextremen gruppe wäre ein schlag ins gesicht ihrer opfer und deren angehörigen“, so (noch-)csu-generalsekretär markus söder am dienstag in münchen.



ich frage mich, wer der csu das recht gibt, die einstigen raf-terrosisten anders behandeln zu wollen als „gewöhnliche“ schwerkriminelle. hat es wirklich nicht gereicht, dass im zuge der terroristenfahndung gesetze so ausgehöhlt wurden, dass selbst unsere verfassung zeitweise ein riese auf tönernen füssen war? sie es heute noch ist? warum gelten für die raf-mitglieder andere gesetze als für mörder, die ihre taten nicht aus einer politischen motivation heraus begehen? meiner meinung nach haben auch die mörder von funktionären einen fairen anspruch darauf, dass ihr fall vor dem oberlandesgericht stuttgart ohne schaum vor dem mund geprüft wird. das kapitel der bundesdeutschen geschichte, an dem die raf blutig mitgeschrieben hat, ist zwar längst nicht vergessen, doch wahrlich abgeschlossen. nun sollte unser bundespräsident charakter beweisen und ein klares zeichen setzen gegen das, was den staat mehr bedroht, als terror es je könnte: rachelust, falsche stärke und angst.
ela (Gast) - 24. Januar, 08:37

Es sind meines Wissens nach, ja auch einige andere der RAF entlassen worden, und manch einer vertritt heute die Ansicht das es Sch.... war um es salopp auszudrücken, was die damals gemacht haben.
Wie auch immer diese Leute sollten fair behandelt werden, auch wenn ich die Taten abscheulich fand/finde.

herr axel (Gast) - 24. Januar, 23:23

die taten waren mehr als abscheulich, ela, doch das sind die der rechten terroristischen fraktion genauso. und auf diesem auge ist die justiz ja bekanntlich gerne verdammt blind.
emily (Gast) - 24. Januar, 13:45

"ein schlag ins gesicht ihrer opfer und deren angehörigen“
wie oft haben denn schon opfer anderer verabscheuungswürdiger straftaten diesen schlag ins gesicht bekommen, weil man die täter behandelte, als wären sie ein opfer ihrer selbst? da werden minimale bis keine strafen verhängt, ohne das es die CSU auch nur im geringsten interessiert hätte. die sollten sich was schämen, die herren politiker.

herr axel (Gast) - 24. Januar, 23:24

sie wissen ja wie das ist, emily: alle menschen sind gleich, manche sind gleicher. ich schäme mich sehr für unsere landesregierung.
doerfler (Gast) - 24. Januar, 15:01

Man muss wirklich mit Bangen die Frage stellen, ob die CSU auf den Boden des Grundgesetzes steht und auch wirklich die gesamte Justizsprechung, vor allen in ihrer Unabhängigkeit respektiert.

herr axel (Gast) - 24. Januar, 23:25

ich glaube der bayerischen justiz ja wirklich einiges. ihre unabhängigkeit jedoch nie. niemals.

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