na klar!
langsam kann ich die diskussionen einfach nicht mehr hören und das wasser in meinen schuhen steigt stetig, sollten jetzt noch weitere menschen behaupten, es wäre absolut nicht rechtens, christian klar endlich aus seiner haft zu entlassen.
nur um eines gleich vorweg klar zu stellen: ich habe verständnis für die opfer der raf, ebenso für deren angehörige. herr klar hat durch seine taten erhebliches leid und kummer ausgelöst, was sicher auch nicht gutzumachen ist. doch die justiz hat nach genau den gesetzen über seine strafe entschieden, gegen die sich die raf stets gewehrt hat und die den opfern und deren angehörigen stets heilig waren.

und genau diese gesetze fordern in keinster weise, dass ein täter länger als über die mindesthaftzeit einzusperren ist, wenn er keine reue zeigt, sich nicht von seinen taten distanziert oder sich zur aufklärung seiner taten bereit erklärt. einzig und alleine die gefahr der rückfälligkeit wäre ein grund, einen häftling länger einsitzen zu lassen, als es die mindesthaftzeit erfordert. diese gefahr ist bei herrn klar definitiv nicht gegeben, wie die richter festgestellt haben.
christian klar war 1985 wegen neunfachen mordes zu lebenslanger haft verurteilt worden und ist seit 1982 inhaftiert. klar war beteiligt an den morden an dem dresdner-bank-chef jürgen ponto, am generalbundesanwalt siegfried buback und an der entführung und ermordung vom arbeitgeberpräsident hanns-martin schleyer. er ist das 21. zu lebenslanger haft verurteilte raf-mitglied und zusammen mit birgit hogefeld der letzte noch inhaftierte terrorist. hogefeld wird kaum vor dem jahre 2011 mit einer entlassung rechnen dürfen.

da bei lebenslänglich verurteilten straftätern normalerweise nach 15 jahren haft geprüft wird, ob eine 'aussetzung des strafrestes auf bewährung' möglich ist, langte der staat bei christian klar mit 26 jahren mindesthaftzeit wegen der schwere seiner schuld bereits kräftig hin. somit hat die justiz ihre strafe nach diesen 26 jahren anfang 2009 unerbittlich vollstreckt. laut gesetz muss ein schwerverbrecher - wenn er ausreichend gebüßt hat und ungefährlich ist - die chance auf ein restliches leben in freiheit haben - auf bewährung wohlbemerkt. eine lebenslange haft bis zum tode wäre nur eine variante der todesstrafe, die unser gesetz nicht vorsieht.
da kann sich herr michael buback noch so auf den kopf stellen und der landshut-co-pilot herr jürgen vietor noch so oft sein bundesverdienstkreuz zurück geben - die entscheidung des oberlandesgerichtes stuttgart, herrn klar nach der mindesthaftzeit von 26 jahren endlich freizulassen ist rechtens. alles andere wäre eine grobe mißachtung der menschenwürde.

unsere gesetzestreue gesellschaft mit ihrer sucht nach strafe, die über recht und gesetz weit hinaus geht, kotzt mich mehr als an. ich freue mich sehr für christian klar, daß er nach 26 (!) jahren haft mit nun 56 jahren den rest seines lebens in freiheit verbringen und vielleicht sogar geniessen darf.christian, der kampf geht weiter!
nur um eines gleich vorweg klar zu stellen: ich habe verständnis für die opfer der raf, ebenso für deren angehörige. herr klar hat durch seine taten erhebliches leid und kummer ausgelöst, was sicher auch nicht gutzumachen ist. doch die justiz hat nach genau den gesetzen über seine strafe entschieden, gegen die sich die raf stets gewehrt hat und die den opfern und deren angehörigen stets heilig waren.

und genau diese gesetze fordern in keinster weise, dass ein täter länger als über die mindesthaftzeit einzusperren ist, wenn er keine reue zeigt, sich nicht von seinen taten distanziert oder sich zur aufklärung seiner taten bereit erklärt. einzig und alleine die gefahr der rückfälligkeit wäre ein grund, einen häftling länger einsitzen zu lassen, als es die mindesthaftzeit erfordert. diese gefahr ist bei herrn klar definitiv nicht gegeben, wie die richter festgestellt haben.
christian klar war 1985 wegen neunfachen mordes zu lebenslanger haft verurteilt worden und ist seit 1982 inhaftiert. klar war beteiligt an den morden an dem dresdner-bank-chef jürgen ponto, am generalbundesanwalt siegfried buback und an der entführung und ermordung vom arbeitgeberpräsident hanns-martin schleyer. er ist das 21. zu lebenslanger haft verurteilte raf-mitglied und zusammen mit birgit hogefeld der letzte noch inhaftierte terrorist. hogefeld wird kaum vor dem jahre 2011 mit einer entlassung rechnen dürfen.

da bei lebenslänglich verurteilten straftätern normalerweise nach 15 jahren haft geprüft wird, ob eine 'aussetzung des strafrestes auf bewährung' möglich ist, langte der staat bei christian klar mit 26 jahren mindesthaftzeit wegen der schwere seiner schuld bereits kräftig hin. somit hat die justiz ihre strafe nach diesen 26 jahren anfang 2009 unerbittlich vollstreckt. laut gesetz muss ein schwerverbrecher - wenn er ausreichend gebüßt hat und ungefährlich ist - die chance auf ein restliches leben in freiheit haben - auf bewährung wohlbemerkt. eine lebenslange haft bis zum tode wäre nur eine variante der todesstrafe, die unser gesetz nicht vorsieht.
da kann sich herr michael buback noch so auf den kopf stellen und der landshut-co-pilot herr jürgen vietor noch so oft sein bundesverdienstkreuz zurück geben - die entscheidung des oberlandesgerichtes stuttgart, herrn klar nach der mindesthaftzeit von 26 jahren endlich freizulassen ist rechtens. alles andere wäre eine grobe mißachtung der menschenwürde.

unsere gesetzestreue gesellschaft mit ihrer sucht nach strafe, die über recht und gesetz weit hinaus geht, kotzt mich mehr als an. ich freue mich sehr für christian klar, daß er nach 26 (!) jahren haft mit nun 56 jahren den rest seines lebens in freiheit verbringen und vielleicht sogar geniessen darf.